Home  »  Meldung vom 14.04.2026  »  Marke Alpsteinbröckli Appenzeller Spezialität von Breitenmoser Appenzeller Fleischspezialitäten AG

Alpsteinbröckli Appenzeller Spezialität (06070/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Innerrhoden  AI (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 07.04.2026



Details zur Marke Alpsteinbröckli Appenzeller Spezialität

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Wortmarke

Alpsteinbröckli Appenzeller Spezialität

Hinterlegungs­datum

07.04.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

Breitenmoser Appenzeller Fleischspezialitäten AG
Sägehüslistrasse 13
9050 Appenzell Steinegg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Alpsteinbröckli Appenzeller Spezialität

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 06070/2026 gehört zum Markengesuch von Breitenmoser Appenzeller Fleischspezialitäten AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 06070/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Oktober 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 06070/2026 / Alpsteinbröckli Appenzeller Spezialität gehört dem Inhaber Breitenmoser Appenzeller Fleischspezialitäten AG Sägehüslistrasse 13, 9050 Appenzell Steinegg CH. Der Inhaber Breitenmoser Appenzeller Fleischspezialitäten AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Alpsteinbröckli Appenzeller Spezialität mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Alpsteinbröckli Appenzeller Spezialität, eingetragen durch Breitenmoser Appenzeller Fleischspezialitäten AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.