Home  »  Meldung vom 08.04.2026  »  Marke FassZination Balsamessig ((fig.)) von Vom Fass Holding AG

FassZination Balsamessig ((fig.)) (06060/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Ausserrhoden  AR (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 07.04.2026

Bildmarke 06060/2026

Details zur Marke FassZination Balsamessig ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

FassZination Balsamessig ((fig.))

Hinterlegungs­datum

07.04.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Inhaber

Vom Fass Holding AG
Dorf 77
9428 Walzenhausen CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag FassZination Balsamessig ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 06060/2026 gehört zum Markengesuch von Vom Fass Holding AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 06060/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 06060/2026 / FassZination Balsamessig ((fig.)) gehört dem Inhaber Vom Fass Holding AG Dorf 77, 9428 Walzenhausen CH. Vom Fass Holding AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke FassZination Balsamessig ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FassZination Balsamessig ((fig.)), eingetragen durch Vom Fass Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.