Details zur Marke HANGAR 3 ((fig.))
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch
Gesuch Nr.
Bildmarke
HANGAR 3 ((fig.))
Hinterlegungsdatum
01.04.2026
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 28, 32, 35, 39, 43
Inhaber
Flughafenstrasse 117
2540 Grenchen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.; 28: Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.; 32: Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.; 35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.; 39: Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.; 43: Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.;
Zusammenfassung zum Markeneintrag HANGAR 3 ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05774/2026 gehört zum Markengesuch von Centaurium Vintage Aviation AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05774/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05774/2026 / Bildmarke HANGAR 3 ((fig.)) von Centaurium Vintage Aviation ... gehört dem Inhaber Centaurium Vintage Aviation AG Flughafenstrasse 117, 2540 Grenchen CH. Der Inhaber Centaurium Vintage Aviation AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke HANGAR 3 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke HANGAR 3 ((fig.)), eingetragen durch Centaurium Vintage Aviation AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SO (Kanton Markeninhaber)
