Home  »  Meldung vom 17.06.2024  »  Marke Perle Schaumwein extra dry von GVS Schachenmann AG

Perle Schaumwein extra dry (05726/2023)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.06.2024



Details zur Marke Perle Schaumwein extra dry

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Wortmarke

Perle Schaumwein extra dry

Hinterlegungs­datum

30.08.2023

Ablauf Schutzfrist

30.08.2033

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

16.06.2024

Inhaber

GVS Schachenmann AG
Gennersbrunnerstrasse 61
8207 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Perle Schaumwein extra dry

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05726/2023 gehört zum Markengesuch von GVS Schachenmann AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05726/2023 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Dezember 2023 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05726/2023 / Perle Schaumwein extra dry gehört dem Inhaber GVS Schachenmann AG Gennersbrunnerstrasse 61, 8207 Schaffhausen CH. Der Inhaber GVS Schachenmann AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Perle Schaumwein extra dry mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Perle Schaumwein extra dry, eingetragen durch GVS Schachenmann AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.