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Bildmarke VENEBOOM ((fig.)) von Murkon AG - Markeneintrag ... 05724/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 31.03.2026

Bildmarke 05724/2026

Details zur Marke VENEBOOM ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

VENEBOOM ((fig.))

Hinterlegungs­datum

31.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

Murkon AG
Grafenaustrasse 11
6300 Zug CH
 

Vertreter

Katzarov SA
Avenue des Morgines 12
1213 Petit-Lancy CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Services de transfert de fonds; services de transfert d'argent; services de transfert de devises; transfert électronique de fonds; transferts électroniques d'argent; transfert électronique de cryptomonnaies; transfert électronique de monnaie virtuelle; change et transfert d'argent.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VENEBOOM ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05724/2026 gehört zum Markengesuch von Murkon AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05724/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05724/2026 / Bildmarke VENEBOOM ((fig.)) von Murkon AG - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Murkon AG Grafenaustrasse 11, 6300 Zug CH. Murkon AG wird vertreten durch Katzarov SA Avenue des Morgines 12, 1213 Petit-Lancy CH.


Marke VENEBOOM ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VENEBOOM ((fig.)), eingetragen durch Murkon AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.