Home  »  Meldung vom 07.04.2026  »  Marke MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)) von Regula Margrit Sieber

MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)) (05593/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 31.03.2026

Bildmarke 05593/2026

Details zur Marke MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.))

Hinterlegungs­datum

31.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 28, 45

Inhaber

Regula Margrit Sieber
Gässelistrasse 13
9443 Widnau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05593/2026 gehört zum Markengesuch von Regula Margrit Sieber. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05593/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Oktober 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05593/2026 / MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)) gehört dem Inhaber Regula Margrit Sieber Gässelistrasse 13, 9443 Widnau CH. Der Inhaber Regula Margrit Sieber hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MYRACULUM das Wunderwerk www.remasie.com ((fig.)), eingetragen durch Regula Margrit Sieber, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.