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Bildmarke CUBODORO ((fig.)) von Wellauer AG - Markeneintrag ... 05448/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.09.2026

Bildmarke 05448/2026

Details zur Marke CUBODORO ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

CUBODORO ((fig.))

Hinterlegungs­datum

24.09.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Inhaber

Wellauer AG
Thalerstrasse 67, Postfach
9424 Rheineck CH
 

Vertreter

DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München
Zweigniederlassung Zürich, Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Tabak und Tabakwaren, einschliesslich Tabakersatzstoffe; Zigarren; Raucherartikel; Zigarrenschneider; Zigarrenbohrer; Aschenbecher; Feuerzeuge für Raucher; Streichhölzer; Behälter für Raucherartikel, Humidore.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag CUBODORO ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05448/2026 gehört zum Markengesuch von Wellauer AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05448/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. März 1986 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05448/2026 / Bildmarke CUBODORO ((fig.)) von Wellauer AG - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Wellauer AG Thalerstrasse 67, Postfach, 9424 Rheineck CH. Wellauer AG wird vertreten durch DTS Patent- und Rechtsanwälte PartmbB, München Zweigniederlassung Zürich, Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH.


Marke CUBODORO ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CUBODORO ((fig.)), eingetragen durch Wellauer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.