Details zur Marke Swizzeltzer
Gesuch Nr.
Wortmarke
Swizzeltzer
Hinterlegungsdatum
19.04.2022
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
30, 32, 33
Inhaber
Landstrasse 19
8750 Glarus CH
Vertreter
Schweizerhofstrasse 2
8750 Glarus CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 30
Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).
Klasse 32
Biere; alkoholfreie Getränke; kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 33
Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Swizzeltzer
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05444/2022 gehört zum Markengesuch von 2 Livers AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05444/2022 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Februar 2021 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05444/2022 / Wortmarke Swizzeltzer von 2 Livers AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber 2 Livers AG Landstrasse 19, 8750 Glarus CH. 2 Livers AG wird vertreten durch Hansjürg Rhyner, Rechtsanwalt,Rhyner Rechtsanwälte Notare Schweizerhofstrasse 2, 8750 Glarus CH.
Marke Swizzeltzer mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Swizzeltzer, eingetragen durch 2 Livers AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
GL (Kanton Markeninhaber)