Home  »  Meldung vom 30.03.2026  »  Marke geoplan swiss bodenverbesserungen ((fig.)) von Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH

geoplan swiss bodenverbesserungen ((fig.)) (05436/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 27.03.2026

Bildmarke 05436/2026

Details zur Marke geoplan swiss bodenverbesserungen ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

geoplan swiss bodenverbesserungen ((fig.))

Hinterlegungs­datum

27.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

37, 40, 44

Inhaber

Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH
Junkerweg 35
8832 Wollerau CH
 

Vertreter

Winzenried, Legal
Bälliz 52
3600 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag geoplan swiss bodenverbesserungen ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05436/2026 gehört zum Markengesuch von Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05436/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. September 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05436/2026 / geoplan swiss bodenverbesserungen ((fig.)) gehört dem Inhaber Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH Junkerweg 35, 8832 Wollerau CH. Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.


Marke geoplan swiss bodenverbesserungen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke geoplan swiss bodenverbesserungen ((fig.)), eingetragen durch Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.