Home  »  Meldung vom 26.03.2026  »  Marke ZIMMER 42 ((fig.)) von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Bildmarke ZIMMER 42 ((fig.)) von Schweizerische Radio- und ... 05240/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.03.2026

Bildmarke 05240/2026

Details zur Marke ZIMMER 42 ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

ZIMMER 42 ((fig.))

Hinterlegungs­datum

24.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 38, 41

Inhaber

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
Giacomettistr. 1
3000 Bern 31 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag ZIMMER 42 ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05240/2026 gehört zum Markengesuch von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05240/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. September 1995 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05240/2026 / Bildmarke ZIMMER 42 ((fig.)) von Schweizerische Radio- und ... gehört dem Inhaber Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft Giacomettistr. 1, 3000 Bern 31 CH. Der Inhaber Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ZIMMER 42 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZIMMER 42 ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.