Home  »  Meldung vom 15.02.2026  »  Marke AVELLANA ((fig.)) von Coop-Gruppe Genossenschaft

Bildmarke AVELLANA ((fig.)) von Coop-Gruppe Genossenschaft ... 05142/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.02.2026

Bildmarke 05142/2025

Details zur Marke AVELLANA ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

AVELLANA ((fig.))

Hinterlegungs­datum

24.06.2025

Ablauf Schutzfrist

24.06.2035

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

13.02.2026

Inhaber

Coop-Gruppe Genossenschaft
Thiersteinerallee 12
4053 Basel CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag AVELLANA ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 05142/2025 gehört zum Markengesuch von Coop-Gruppe Genossenschaft. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 05142/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 05142/2025 / Bildmarke AVELLANA ((fig.)) von Coop-Gruppe Genossenschaft ... gehört dem Inhaber Coop-Gruppe Genossenschaft Thiersteinerallee 12, 4053 Basel CH. Coop-Gruppe Genossenschaft wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke AVELLANA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AVELLANA ((fig.)), eingetragen durch Coop-Gruppe Genossenschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.