Home  »  Meldung vom 14.03.2026  »  Marke Stimme für die Pferde! ((fig.)) von Anne Schmatelka

Stimme für die Pferde! ((fig.)) (04542/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 13.03.2026

Bildmarke 04542/2026

Details zur Marke Stimme für die Pferde! ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Stimme für die Pferde! ((fig.))

Hinterlegungs­datum

13.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Anne Schmatelka
c/o Los-gelassen Anne Schmatelka, Waidlistrasse 76
8810 Horgen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Stimme für die Pferde! ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04542/2026 gehört zum Markengesuch von Anne Schmatelka. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04542/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04542/2026 / Stimme für die Pferde! ((fig.)) gehört dem Inhaber Anne Schmatelka c/o Los-gelassen Anne Schmatelka, Waidlistrasse 76, 8810 Horgen CH. Der Inhaber Anne Schmatelka hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Stimme für die Pferde! ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Stimme für die Pferde! ((fig.)), eingetragen durch Anne Schmatelka, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.