Home  »  Meldung vom 16.03.2026  »  Marke TV TV'S FAVORITE PAINTER ((fig.)) von Bob Ross Inc.

TV TV'S FAVORITE PAINTER ((fig.)) (04504/2026)


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 13.03.2026

Bildmarke 04504/2026

Details zur Marke TV TV'S FAVORITE PAINTER ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

TV TV'S FAVORITE PAINTER ((fig.))

Hinterlegungs­datum

13.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Inhaber

Bob Ross Inc.
4003 Westfax Drive, Suite P
20151 Chantilly, VA US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Oberteile (Bekleidungsstücke); T-Shirts; Unterteile (Bekleidungsstücke); Pyjamas; Leibwäsche; Kopfbedeckungen; Schuhwaren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TV TV'S FAVORITE PAINTER ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04504/2026 gehört zum Markengesuch von Bob Ross Inc.. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04504/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04504/2026 / TV TV'S FAVORITE PAINTER ((fig.)) gehört dem Inhaber Bob Ross Inc. 4003 Westfax Drive, Suite P, 20151 Chantilly, VA US. Bob Ross Inc. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke TV TV'S FAVORITE PAINTER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TV TV'S FAVORITE PAINTER ((fig.)), eingetragen durch Bob Ross Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.