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Wortmarke Jagaboom von Edelobstbrennerei Blum GmbH - ... 04287/2026


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.03.2026



Details zur Marke Jagaboom

Gesuch Nr.

Wortmarke

Jagaboom

Hinterlegungs­datum

10.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Edelobstbrennerei Blum GmbH
Sasbachwaldener Str. 20
77880 Obersasbach DE
 

Vertreter

Maucher Jenkins, Patentanwälte & Rechtsanwälte
Urachstr. 23
79102 Freiburg im Breisgau DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Alkoholfreie Getränke; Alkoholfreie Liköre; alkoholfreie Aperitifs.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier und Wein; Liköre; Spirituosen; Obstbrände; Rum; Whisky; Kirschwasser; Verdauungsliköre, -schnäpse; alkoholische Mixgetränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Jagaboom

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04287/2026 gehört zum Markengesuch von Edelobstbrennerei Blum GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04287/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04287/2026 / Wortmarke Jagaboom von Edelobstbrennerei Blum GmbH - ... gehört dem Inhaber Edelobstbrennerei Blum GmbH Sasbachwaldener Str. 20, 77880 Obersasbach DE. Edelobstbrennerei Blum GmbH wird vertreten durch Maucher Jenkins, Patentanwälte & Rechtsanwälte Urachstr. 23, 79102 Freiburg im Breisgau DE.


Marke Jagaboom mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Jagaboom, eingetragen durch Edelobstbrennerei Blum GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.