Home  »  Meldung vom 11.03.2026  »  Marke taste MOOD & FOOD ((fig.)) von Julia Senteler

taste MOOD & FOOD ((fig.)) (04247/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.03.2026

Bildmarke 04247/2026

Details zur Marke taste MOOD & FOOD ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

taste MOOD & FOOD ((fig.))

Hinterlegungs­datum

10.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

Julia Senteler
c/o Taste by Julia Senteler, Karlihofstrasse 4
7208 Malans GR CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag taste MOOD & FOOD ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04247/2026 gehört zum Markengesuch von Julia Senteler. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04247/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04247/2026 / taste MOOD & FOOD ((fig.)) gehört dem Inhaber Julia Senteler c/o Taste by Julia Senteler, Karlihofstrasse 4, 7208 Malans GR CH. Der Inhaber Julia Senteler hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke taste MOOD & FOOD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke taste MOOD & FOOD ((fig.)), eingetragen durch Julia Senteler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.