Home  »  Meldung vom 10.03.2026  »  Marke DELIKAT WEINE ((fig.)) von Martin Schlich

DELIKAT WEINE ((fig.)) (04197/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 09.03.2026

Bildmarke 04197/2026

Details zur Marke DELIKAT WEINE ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

DELIKAT WEINE ((fig.))

Hinterlegungs­datum

09.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 35

Inhaber

Martin Schlich
Espenmoostrasse 6
9008 St. Gallen CH
 

Vertreter

Breuer Lehmann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Steinsdorfstraße 19
80538 München DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Alkoholfreie Getränke; Alkoholfreie Weine.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; Weine; Spirituosen.

Klasse 35

Gross- und Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf alkoholfreie und alkoholische Getränke, Weine, Spirituosen, alkoholfreie Weine.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DELIKAT WEINE ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04197/2026 gehört zum Markengesuch von Martin Schlich. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04197/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. März 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04197/2026 / DELIKAT WEINE ((fig.)) gehört dem Inhaber Martin Schlich Espenmoostrasse 6, 9008 St. Gallen CH. Martin Schlich wird vertreten durch Breuer Lehmann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Steinsdorfstraße 19, 80538 München DE.


Marke DELIKAT WEINE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DELIKAT WEINE ((fig.)), eingetragen durch Martin Schlich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.