Home  »  Meldung vom 10.03.2026  »  Marke FUSSBALL-REISEN.CH ((fig.)) von Knecht Holding AG

FUSSBALL-REISEN.CH ((fig.)) (04134/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 09.03.2026

Bildmarke 04134/2026

Details zur Marke FUSSBALL-REISEN.CH ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

FUSSBALL-REISEN.CH ((fig.))

Hinterlegungs­datum

09.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 41, 43

Inhaber

Knecht Holding AG
Lindenstrasse 4, CH 8832 Wollerau
8832 Wollerau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FUSSBALL-REISEN.CH ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04134/2026 gehört zum Markengesuch von Knecht Holding AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04134/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. März 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04134/2026 / FUSSBALL-REISEN.CH ((fig.)) gehört dem Inhaber Knecht Holding AG Lindenstrasse 4, CH 8832 Wollerau, 8832 Wollerau CH. Der Inhaber Knecht Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FUSSBALL-REISEN.CH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FUSSBALL-REISEN.CH ((fig.)), eingetragen durch Knecht Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.