Home  »  Meldung vom 16.09.2025  »  Marke IMMLERWIEDER von immlerwieder, Inhaberin Immler

Wortmarke IMMLERWIEDER von immlerwieder, Inhaberin Immler - ... 04059/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.09.2025



Details zur Marke IMMLERWIEDER

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Wortmarke

IMMLERWIEDER

Hinterlegungs­datum

19.03.2025

Ablauf Schutzfrist

19.03.2035

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Löschdatum

14.09.2025

Inhaber

immlerwieder, Inhaberin Immler
c/o Karin Immler, Binzallee 29
8055 Zürich CH
 

Vertreter

Winzenried, Legal
Bälliz 52
3600 Thun CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag IMMLERWIEDER

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04059/2025 gehört zum Markengesuch von immlerwieder, Inhaberin Immler. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04059/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04059/2025 / Wortmarke IMMLERWIEDER von immlerwieder, Inhaberin Immler - ... gehört dem Inhaber immlerwieder, Inhaberin Immler c/o Karin Immler, Binzallee 29, 8055 Zürich CH. immlerwieder, Inhaberin Immler wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.


Marke IMMLERWIEDER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke IMMLERWIEDER, eingetragen durch immlerwieder, Inhaberin Immler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.