Home  »  Meldung vom 09.03.2026  »  Marke The Regeneration Will Be Funded von Ma Earth Foundation

The Regeneration Will Be Funded (04049/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 06.03.2026



Details zur Marke The Regeneration Will Be Funded

Gesuch Nr.

Wortmarke

The Regeneration Will Be Funded

Hinterlegungs­datum

06.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41

Inhaber

Ma Earth Foundation
Baarerstrasse 10
6300 Zug CH
 

Vertreter

PST Legal AG
Baarerstrasse 10
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Herunterladbare digitale Bildungs- und Informationsinhalte, Podcasts sowie Videodateien im Zusammenhang mit ökologischer Regeneration, Naturschutz und öffentlicher Gesundheit.

Klasse 41

Bildungsdienstleistungen, Medienproduktion, Veröffentlichungswesen sowie Schulungen im Bereich ökologische Regeneration, Naturschutz und öffentliche Gesundheit.

Zusammenfassung zum Markeneintrag The Regeneration Will Be Funded

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04049/2026 gehört zum Markengesuch von Ma Earth Foundation. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04049/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. März 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04049/2026 / The Regeneration Will Be Funded gehört dem Inhaber Ma Earth Foundation Baarerstrasse 10, 6300 Zug CH. Ma Earth Foundation wird vertreten durch PST Legal AG Baarerstrasse 10, 6300 Zug CH.


Marke The Regeneration Will Be Funded mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke The Regeneration Will Be Funded, eingetragen durch Ma Earth Foundation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.