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Wortmarke TRIANTO von Glatz AG - Markeneintrag Nr. 04023/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 06.03.2026



Details zur Marke TRIANTO

Gesuch Nr.

Wortmarke

TRIANTO

Hinterlegungs­datum

06.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 20, 22

Inhaber

Glatz AG
Langfeldstrasse 113
8500 Frauenfeld CH
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG
Patent- und Markenanwälte VSP, Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Sonnenschirme; Gartenschirme; Strandschirme; Terrassenschirme; wasserdichte Sonnenschirme; Hüllen für Sonnenschirme.

Klasse 20

Gartenmöbel; Sonnenschirmständer; Ständer für Terrassenschirme; Sockel.

Klasse 22

Markisen aus textilem Material oder Kunststoff; Storen aus Textilien für den Aussenbereich.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag TRIANTO

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 04023/2026 gehört zum Markengesuch von Glatz AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 04023/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. März 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 04023/2026 / Wortmarke TRIANTO von Glatz AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Glatz AG Langfeldstrasse 113, 8500 Frauenfeld CH. Glatz AG wird vertreten durch Schmauder & Partner AG Patent- und Markenanwälte VSP, Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke TRIANTO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TRIANTO, eingetragen durch Glatz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.