Details zur Marke MyoFasciale Dreiecks Arbeit
Gesuch Nr.
Wortmarke
MyoFasciale Dreiecks Arbeit
Hinterlegungsdatum
05.03.2026
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
41, 44
Inhaber
Rappstrasse 21b
8408 Winterthur CH
Vertreter
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 41
Ausbildung; Unterricht; Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungskursen; Organisation und Durchführung von Konferenzen, Kongressen, Seminaren; Coaching (Ausbildung); Veröffentlichung von Büchern; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 44
Medizinische Dienstleistungen; Gesundheitspflege für Menschen; Therapiedienste; Physiotherapie; Osteopathie; Massage; Osteopathische Behandlungen; physiotherapeutische Behandlungen; Craniosacral-Therapie; Chiropraktik; pathologische Analysen zu Diagnose- und Therapiezwecken; Gesundheitsberatung.
Zusammenfassung zum Markeneintrag MyoFasciale Dreiecks Arbeit
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03973/2026 gehört zum Markengesuch von Barbara Graf Eckert. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03973/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03973/2026 / MyoFasciale Dreiecks Arbeit gehört dem Inhaber Barbara Graf Eckert Rappstrasse 21b, 8408 Winterthur CH. Barbara Graf Eckert wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.
Marke MyoFasciale Dreiecks Arbeit mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke MyoFasciale Dreiecks Arbeit, eingetragen durch Barbara Graf Eckert, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)