Details zur Marke SOUND CERTIFIED by Edelweiss Media ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
SOUND CERTIFIED by Edelweiss Media ((fig.))
Hinterlegungsdatum
04.03.2026
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 41, 42
Inhaber
Ob den Gärten 16b
8468 Waltalingen CH
Vertreter
Müllackerstrasse 10
8152 Glattbrugg CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SOUND CERTIFIED by Edelweiss Media ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03861/2026 gehört zum Markengesuch von Edelweiss Media GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03861/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. August 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03861/2026 / SOUND CERTIFIED by Edelweiss Media ((fig.)) gehört dem Inhaber Edelweiss Media GmbH Ob den Gärten 16b, 8468 Waltalingen CH. Edelweiss Media GmbH wird vertreten durch Alp Treuhand GmbH Müllackerstrasse 10, 8152 Glattbrugg CH.
Marke SOUND CERTIFIED by Edelweiss Media ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SOUND CERTIFIED by Edelweiss Media ((fig.)), eingetragen durch Edelweiss Media GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
