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Wortmarke Bridger von Bridger FlexCo - Markeneintrag Nr. 03760/2026


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 03.03.2026



Details zur Marke Bridger

Gesuch Nr.

Wortmarke

Bridger

Hinterlegungs­datum

03.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 37

Inhaber

Bridger FlexCo
Sankt Johann am Wimberg 7
4172 Sankt Johann am Wimberg AT
 

Vertreter

Carl Heinrich
Bahnhofstrasse 10
5630 Muri AG CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge; Brutapparate für Eier; Verkaufsautomaten.

Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bridger

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03760/2026 gehört zum Markengesuch von Bridger FlexCo. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03760/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03760/2026 / Wortmarke Bridger von Bridger FlexCo - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Bridger FlexCo Sankt Johann am Wimberg 7, 4172 Sankt Johann am Wimberg AT. Bridger FlexCo wird vertreten durch Carl Heinrich Bahnhofstrasse 10, 5630 Muri AG CH.


Marke Bridger mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bridger, eingetragen durch Bridger FlexCo, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.