Home  »  Meldung vom 03.03.2026  »  Marke einzly ((fig.)) von Ali Imren

Bildmarke einzly ((fig.)) von Ali Imren - Markeneintrag Nr. 03693/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 02.03.2026

Bildmarke 03693/2026

Details zur Marke einzly ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

einzly ((fig.))

Hinterlegungs­datum

02.03.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 42

Inhaber

Ali Imren
Zollstrasse 37
8005 Zürich CH
 

Vertreter

Braintainment GmbH
Zollstrasse 37
8005 Zürch CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Software; Anwendungssoftware.

Klasse 35

Buchhaltungsdienstleistungen Buchhaltung; Erstellen von Abrechnungen; betriebswirtschaftliche Beratung.

Klasse 42

IT-Dienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware; elektronische Datenspeicherung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag einzly ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03693/2026 gehört zum Markengesuch von Ali Imren. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03693/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03693/2026 / Bildmarke einzly ((fig.)) von Ali Imren - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Ali Imren Zollstrasse 37, 8005 Zürich CH. Ali Imren wird vertreten durch Braintainment GmbH Zollstrasse 37, 8005 Zürch CH.


Marke einzly ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke einzly ((fig.)), eingetragen durch Ali Imren, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.