Home  »  Meldung vom 01.03.2026  »  Marke PHORO von Adrian Lanz

Wortmarke PHORO von Adrian Lanz - Markeneintrag Nr. 03659/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.02.2026



Details zur Marke PHORO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Wortmarke

PHORO

Hinterlegungs­datum

28.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41, 42

Inhaber

Adrian Lanz
Brüelstrasse 3B
5312 Döttingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

9: Software (gespeichert); Computersoftwareprogramme (herunterladbar); Software as a Service [SaaS]; Plattformen als Software as a Service [PaaS].; 41: Erziehung; Ausbildung; Bereitstellung von elektronischen Publikationen (nicht herunterladbar); Bereitstellung von Lernprogrammen; Organisation und Durchführung von Seminaren.; 42: Entwurf und Entwicklung von Computersoftware; Software as a Service [SaaS]; Cloud Computing; Hosting von Plattformen im Internet; technologische Beratung.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag PHORO

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03659/2026 gehört zum Markengesuch von Adrian Lanz. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03659/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03659/2026 / Wortmarke PHORO von Adrian Lanz - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Adrian Lanz Brüelstrasse 3B, 5312 Döttingen CH. Der Inhaber Adrian Lanz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PHORO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PHORO, eingetragen durch Adrian Lanz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.