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Wortmarke M&ATCH von 2M Capital AG - Markeneintrag Nr. 03658/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.02.2026



Details zur Marke M&ATCH

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Wortmarke

M&ATCH

Hinterlegungs­datum

28.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Inhaber

2M Capital AG
Postfach 405
8703 Erlenbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

42: Durchführung technischer Datenanalysen; Forschung im Bereich der künstlichen Intelligenz; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Software zur Analyse von Finanzdaten und Berichtserstellung; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software für Datenbankverwaltung; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von webbasierten Anwendungen; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von webbasierter Software; Bereitstellung von Informationen über industrielle Analyse und Forschung; Bereitstellung von Informationen und Daten in Bezug auf wissenschaftliche und technologische Forschung und Entwicklung; Bereitstellung von Informationen zu technologischer Forschung; Bereitstellung von Internetsuchmaschinen mit spezifischen Suchoptionen; Bereitstellung von Online-Informationen zum Bereich Technologieforschung über Computerdatenbanken oder das Internet; Bereitstellung von Online-Informationen zur industriellen Analyse und Forschung; Bereitstellung von Suchmaschinen zum Abrufen von Daten über Kommunikationsnetzwerke; Bereitstellung von Suchmaschinen für das Internet; Bereitstellung von virtuellen Computersystemen durch Cloud-Computing; Design und Hosting von Internet-Portalen; Design und Entwicklung von Computersoftware; Design von Computer-Software; Design von Datenbanken; Durchführen von Forschungsarbeiten; Durchführung von Qualitätskontrolltests; Entwicklung von Computerplattformen; Entwicklung von Computersoftware; Entwicklung von Software; Entwicklung von Systemen für die Datenspeicherung; Entwicklung von Systemen für die Datenverarbeitung; Entwurf und Entwicklung neuer Technologien für andere; Entwurf und Entwicklung von Datenverarbeitungssystemen; Entwurf und Entwicklung von elektronischen Datenbanken; Entwurf und Entwicklung von Internet-Sicherheitsprogrammen; Entwurf und Entwicklung von Software für elektronische Datenbanken; Entwurf und Entwicklung von Software zur Bestandsverwaltung; Entwurf und Entwicklung von Systemen für die Datenspeicherung; Entwurf, Wartung, Entwicklung und Aktualisierung von Computersoftware; Erarbeiten von Datenverarbeitungsprogrammen für Kommunikationssysteme; Erforschung und Entwicklung von Computersoftware; Erforschung und Entwicklung von Produkten; Erstellung von Computerprogrammen für Handelsanalysen und -berichte; Erstellung von Gutachten bezüglich technischer Forschung; Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung; Erstellung von Gutachten bezüglich wissenschaftlicher Forschung; Erstellung von Computerprogrammen.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag M&ATCH

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03658/2026 gehört zum Markengesuch von 2M Capital AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03658/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. August 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03658/2026 / Wortmarke M&ATCH von 2M Capital AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber 2M Capital AG Postfach 405, 8703 Erlenbach CH. Der Inhaber 2M Capital AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke M&ATCH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke M&ATCH, eingetragen durch 2M Capital AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.