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Wortmarke African Star von Branding 79 Holding AG - ... 03584/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 27.02.2026



Details zur Marke African Star

Gesuch Nr.

Wortmarke

African Star

Hinterlegungs­datum

27.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 36

Inhaber

Branding 79 Holding AG
Stettemerstrasse 151, Domiziladresse
8207 Schaffhausen CH
 

Vertreter

Dr. Ralf Müller - Feldhammer
Arminstrasse 14
70178 Stuttgart DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag African Star

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03584/2026 gehört zum Markengesuch von Branding 79 Holding AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03584/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. August 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03584/2026 / Wortmarke African Star von Branding 79 Holding AG - ... gehört dem Inhaber Branding 79 Holding AG Stettemerstrasse 151, Domiziladresse, 8207 Schaffhausen CH. Branding 79 Holding AG wird vertreten durch Dr. Ralf Müller - Feldhammer Arminstrasse 14, 70178 Stuttgart DE.


Marke African Star mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke African Star, eingetragen durch Branding 79 Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.