Home  »  Meldung vom 02.03.2026  »  Marke Quanta Performance that repeats ((fig.)) von SHL Medical AG

Quanta Performance that repeats ((fig.)) (03581/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 27.02.2026

Bildmarke 03581/2026

Details zur Marke Quanta Performance that repeats ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Quanta Performance that repeats ((fig.))

Hinterlegungs­datum

27.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

SHL Medical AG
Gubelstrasse 22
6300 Zug CH
 

Vertreter

Abion GmbH
Klausstrasse 48
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Apparate, nämlich vom Anwender bedienbare automatische Injektionsgeräte zur Verabreichung mehrerer Dosen eines Medikaments aus einem einzigen Medikamentenbehälter, wobei keines der vorgenannten Geräte zur Verwendung in Verbindung mit Dialysebehandlungen oder -verfahren bestimmt ist.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Quanta Performance that repeats ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03581/2026 gehört zum Markengesuch von SHL Medical AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03581/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. August 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03581/2026 / Quanta Performance that repeats ((fig.)) gehört dem Inhaber SHL Medical AG Gubelstrasse 22, 6300 Zug CH. SHL Medical AG wird vertreten durch Abion GmbH Klausstrasse 48, 8008 Zürich CH.


Marke Quanta Performance that repeats ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Quanta Performance that repeats ((fig.)), eingetragen durch SHL Medical AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.