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Wortmarke Involeo von Billte AG - Markeneintrag Nr. 03499/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 26.02.2026



Details zur Marke Involeo

Gesuch Nr.

Wortmarke

Involeo

Hinterlegungs­datum

26.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 42

Inhaber

Billte AG
Soodmattenstrasse 4
8134 Adliswil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Involeo

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03499/2026 gehört zum Markengesuch von Billte AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03499/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03499/2026 / Wortmarke Involeo von Billte AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Billte AG Soodmattenstrasse 4, 8134 Adliswil CH. Der Inhaber Billte AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Involeo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Involeo, eingetragen durch Billte AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.