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Wortmarke BIRCOevo von BIRCO GmbH - Markeneintrag Nr. 03256/2026


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 23.02.2026



Details zur Marke BIRCOevo

Gesuch Nr.

Wortmarke

BIRCOevo

Hinterlegungs­datum

23.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 11, 19

Inhaber

BIRCO GmbH
Herrenpfädel 142
76532 Baden-Baden DE
 

Vertreter

Adrian Weber, Rechtsanwalt LL.M.
weberlegal, Wiesenstrasse 7, Postfach
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Baumaterialien und Bauelemente, aus Metall, insbesondere für Entwässerungssysteme, Regenwasserbehandlungsanlagen, Wassermanagementsysteme, Gewässerschutzsysteme, Versickerungssysteme und Retentionssysteme; Ablaufrinnen aus Metall; Abflussdeckel aus Metall; Abflussschächte aus Metall; Entwässerungsprofile aus Metall; Entwässerungsrohre aus Metall; Gitter aus Metall; Gussteile aus Metall für Bauzwecke; Metallabflussrinnen; Metallablaufrinnen; metallische Fallrohre; Metallroste; Abflussbahnen aus Metall; Gitterroste aus Metall; Zargen und Abdeckungen aus Metall für Entwässerungssysteme; Rigolentunnel aus Metall; Wasserleitungen aus Metall; Ablaufrinnen aus Metall zum Sammeln von Regenwasser; Drainagerohre aus Metall; Metallwassertanks; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 11

Anlagen, alle für die Wasserversorgung; Apparate für die Wasserversorgung; Regenwasserreinigungsanlagensysteme; Behälter für die Wasserversorgung; Wasserverteilungsanlagen; Wasserfiltriergeräte und -anlagen; Filter; Wasserfilter; Filter und Anlagen für die Wasseraufbereitung; Filter für Wasserleitungen; Filter für Wasserreinigungsgeräte; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 19

Baumaterialien und Bauelemente, nicht aus Metall, insbesondere für Entwässerungssysteme, Regenwasserbehandlungsanlagen, Wassermanagementsysteme, Gewässerschutzsysteme, Versickerungssysteme und Retentionssysteme; Abflusskanäle, nicht aus Metall; Abflussrinnen, nicht aus Metall; Entwässerungskanäle, nicht aus Metall; Fertigbauteile, nicht aus Metall; Rohre für Bauzwecke, nicht aus Metall; Gewebe für das Bauwesen [Geotextilien]; Gitterroste, nicht aus Metall; Rinnen, nicht aus Metall; Abdeckungen, nicht aus Metall; Abflussrohre [nicht aus Metall oder Kunststoff]; Gitter, nicht aus Metall; Nicht metallische Regenwasser-Auffangbehälter und Abdeckungen; Entwässerungsrinnen, nicht aus Metall; Versickerungsrinnen, nicht aus Metall; Sinkkästen, nicht aus Metall; Abwassersysteme, nicht aus Metall; Kunststoffleitungen für Entwässerungen; Rigolentunnel, nicht aus Metall; Siebe und Filter zur Schadstoffrückhaltung als Teile von Entwässerungs-rinnen; Wasserleitungen, nicht aus Metall; Rinnen [nicht aus Metall] zum Sammeln von Regenwasser; Drainageinstallationen, nicht aus Metall; Wassertank, nicht aus Metall [Bauten]; Baumaterialien aus Kunststoffmaterialien; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BIRCOevo

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03256/2026 gehört zum Markengesuch von BIRCO GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03256/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03256/2026 / Wortmarke BIRCOevo von BIRCO GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber BIRCO GmbH Herrenpfädel 142, 76532 Baden-Baden DE. BIRCO GmbH wird vertreten durch Adrian Weber, Rechtsanwalt LL.M. weberlegal, Wiesenstrasse 7, Postfach, 8024 Zürich CH.


Marke BIRCOevo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BIRCOevo, eingetragen durch BIRCO GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.