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Wortmarke Prismatique von Markus Matter - Markeneintrag Nr. 03161/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 21.02.2026



Details zur Marke Prismatique

Gesuch Nr.

Wortmarke

Prismatique

Hinterlegungs­datum

21.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

Markus Matter
Böllistrasse 38b
5702 Niederlenz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Prismatique

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 03161/2026 gehört zum Markengesuch von Markus Matter. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 03161/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 03161/2026 / Wortmarke Prismatique von Markus Matter - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Markus Matter Böllistrasse 38b, 5702 Niederlenz CH. Der Inhaber Markus Matter hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Prismatique mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Prismatique, eingetragen durch Markus Matter, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.