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Wortmarke DEVICELINK von Georg Fischer Signet LLC - ... 02995/2026


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 19.02.2026



Details zur Marke DEVICELINK

Gesuch Nr.

Wortmarke

DEVICELINK

Hinterlegungs­datum

19.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

Georg Fischer Signet LLC
5462 North Irwindale Avenue
91706 Irwindale CA US
 

Vertreter

Georg Fischer AG
Amsler-Laffon-Strasse 9
8200 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Messgeräte, Sensoren und Detektoren, insbesondere für Fluide; Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler insbesondere für Fluide; Software für Datenmanagement insbesondere Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler insbesondere für Fluide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DEVICELINK

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02995/2026 gehört zum Markengesuch von Georg Fischer Signet LLC. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02995/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Juli 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02995/2026 / Wortmarke DEVICELINK von Georg Fischer Signet LLC - ... gehört dem Inhaber Georg Fischer Signet LLC 5462 North Irwindale Avenue, 91706 Irwindale CA US. Georg Fischer Signet LLC wird vertreten durch Georg Fischer AG Amsler-Laffon-Strasse 9, 8200 Schaffhausen CH.


Marke DEVICELINK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DEVICELINK, eingetragen durch Georg Fischer Signet LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.