Home  »  Meldung vom 19.02.2026  »  Marke STREICHAN IMMOBILIEN ((fig.)) von Streichan & Partner GmbH

STREICHAN IMMOBILIEN ((fig.)) (02959/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 18.02.2026

Bildmarke 02959/2026

Details zur Marke STREICHAN IMMOBILIEN ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

STREICHAN IMMOBILIEN ((fig.))

Hinterlegungs­datum

18.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

Streichan & Partner GmbH
Tödistrasse 48
8810 Horgen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Immobilienwesen Vermittlung von Immobilien Verkauf und Vermietung von Immobilien Schätzung und Bewertung von Immobilien Beratung im Bereich Immobilien Immobilienmarketing Verwaltung von Liegenschaften; Finanzberatung im Immobilienbereich.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STREICHAN IMMOBILIEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02959/2026 gehört zum Markengesuch von Streichan & Partner GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02959/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juli 1995 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02959/2026 / STREICHAN IMMOBILIEN ((fig.)) gehört dem Inhaber Streichan & Partner GmbH Tödistrasse 48, 8810 Horgen CH. Der Inhaber Streichan & Partner GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke STREICHAN IMMOBILIEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STREICHAN IMMOBILIEN ((fig.)), eingetragen durch Streichan & Partner GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.