Details zur Marke DJ DISCODEVIL ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
DJ DISCODEVIL ((fig.))
Hinterlegungsdatum
18.02.2026
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 25, 41
Inhaber
Grienbachstrasse 4
6340 Baar CH
Vertreter
Case Postale 1767
1211 Genève 26 CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Bespielte Musikvideos; herunterladbare digitale Musik; herunterladbare Musikaufzeichnungen; herunterladbare Videoaufnahmen mit Musik; mit Musik vorbespielte Audiobänder; mit Musik bespielte Videobänder; Musikaufzeichnungen; Musikdateien zum Herunterladen; Musikvideoaufzeichnungen.
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 41
Bereitstellung von digitaler Musik (nicht herunterladbar) über das Internet; Darbietung von Musikaufführungen; Aufzeichnung von Musik; Komponieren von Musik; Musikproduktion; Live-Veranstaltungen von Musikbands; Produktion von Ton-, Musik- und Videoaufzeichnungen; Dienstleistungen von Diskjockeys.
Zusammenfassung zum Markeneintrag DJ DISCODEVIL ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02955/2026 gehört zum Markengesuch von Peter Heinz Pulver. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02955/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juli 1995 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02955/2026 / DJ DISCODEVIL ((fig.)) gehört dem Inhaber Peter Heinz Pulver Grienbachstrasse 4, 6340 Baar CH. Peter Heinz Pulver wird vertreten durch PRINS Intellectual Property SA Case Postale 1767, 1211 Genève 26 CH.
Marke DJ DISCODEVIL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke DJ DISCODEVIL ((fig.)), eingetragen durch Peter Heinz Pulver, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)
