Home  »  Meldung vom 19.02.2026  »  Marke dic Color & Comfort ((fig.)) von DIC Corporation

dic Color & Comfort ((fig.)) (02934/2026)


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 18.02.2026

Bildmarke 02934/2026

Details zur Marke dic Color & Comfort ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

dic Color & Comfort ((fig.))

Hinterlegungs­datum

18.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

DIC Corporation
35-58, Sakashita 3-chome, Itabashi-ku
174-8520 Tokyo JP
 

Vertreter

RENTSCH PARTNER AG
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Anlegen von Kapital für Dritte; Kapitalanlagedienste; Finanzanlagen; finanzielle Beratung; Finanzberatung; Finanzanalysen; Finanzrecherche; Vermögensverwaltung; Bereitstellung von Finanzauskünften; Finanzdienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag dic Color & Comfort ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02934/2026 gehört zum Markengesuch von DIC Corporation. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02934/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juli 1995 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02934/2026 / dic Color & Comfort ((fig.)) gehört dem Inhaber DIC Corporation 35-58, Sakashita 3-chome, Itabashi-ku, 174-8520 Tokyo JP. DIC Corporation wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke dic Color & Comfort ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke dic Color & Comfort ((fig.)), eingetragen durch DIC Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.