Home  »  Meldung vom 15.02.2026  »  Marke OMNIDOR von Holenstein Thomas

Wortmarke OMNIDOR von Holenstein Thomas - Markeneintrag Nr. 02735/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 14.02.2026



Details zur Marke OMNIDOR

Gesuch Nr.

Wortmarke

OMNIDOR

Hinterlegungs­datum

14.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 20, 34, 35

Inhaber

Holenstein Thomas
Im Stadtwald 3
9400 Rorschach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Hygrometer; Thermometer; GPS-Ortungsgeräte; herunterladbare Software.

Klasse 20

Humidore; Aufbewahrungsbehälter; Möbel; Regale; Vitrinen.

Klasse 34

Raucherartikel; Zigarrenschneider; Zigarrenabschneider; Zigarrenbohrer; Zigarrenetuis; Feuerzeuge für Raucher; Aschenbecher für Raucher; Zigarrenhalter; Befeuchtungsgeräte für Humidore; Befeuchtungsmittel für Humidore.

Klasse 35

Einzel- und Grosshandelsdienstleistungen im Bereich Humidore und Zigarrenzubehör.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OMNIDOR

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02735/2026 gehört zum Markengesuch von Holenstein Thomas. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02735/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02735/2026 / Wortmarke OMNIDOR von Holenstein Thomas - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Holenstein Thomas Im Stadtwald 3, 9400 Rorschach CH. Der Inhaber Holenstein Thomas hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke OMNIDOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OMNIDOR, eingetragen durch Holenstein Thomas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.