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Wortmarke ÜberCapture von Liquid-Markets GmbH - ... 02666/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 13.02.2026



Details zur Marke ÜberCapture

Gesuch Nr.

Wortmarke

ÜberCapture

Hinterlegungs­datum

13.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

38, 42

Inhaber

Liquid-Markets GmbH
4.1 Obermühle 8
6340 Baar CH
 

Vertreter

Seth Friedman
Liquid-Markets GmbH, 4.1 Obermühle 8
6340 Baar CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 38

Telekommunikationsdienstleistungen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ÜberCapture

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02666/2026 gehört zum Markengesuch von Liquid-Markets GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02666/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02666/2026 / Wortmarke ÜberCapture von Liquid-Markets GmbH - ... gehört dem Inhaber Liquid-Markets GmbH 4.1 Obermühle 8, 6340 Baar CH. Liquid-Markets GmbH wird vertreten durch Seth Friedman Liquid-Markets GmbH, 4.1 Obermühle 8, 6340 Baar CH.


Marke ÜberCapture mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ÜberCapture, eingetragen durch Liquid-Markets GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.