Home  »  Meldung vom 16.02.2026  »  Marke Monatsgeld von Jaywalker AG

Wortmarke Monatsgeld von Jaywalker AG - Markeneintrag Nr. 02612/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 13.02.2026



Details zur Marke Monatsgeld

Gesuch Nr.

Wortmarke

Monatsgeld

Hinterlegungs­datum

13.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 41

Inhaber

Jaywalker AG
Alpenquai 4
6005 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Finanzberatung; Geldmanagementdienstleistungen; Finanz- und Geldgeschäfte; Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kredit- und Geldkarten; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf Finanzdienstleistungen und Geldgeschäfte.

Klasse 41

Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Workshops (Ausbildung); Veranstaltung und Durchführung von Seminaren, Schulungen, Ausbildungen, Workshops und Vorträgen; Erziehungs-, Ausbildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Monatsgeld

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02612/2026 gehört zum Markengesuch von Jaywalker AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02612/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Juli 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02612/2026 / Wortmarke Monatsgeld von Jaywalker AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Jaywalker AG Alpenquai 4, 6005 Luzern CH. Der Inhaber Jaywalker AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Monatsgeld mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Monatsgeld, eingetragen durch Jaywalker AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.