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Wortmarke chili ink von ZAWAN AG - Markeneintrag Nr. 02494/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 11.02.2026



Details zur Marke chili ink

Gesuch Nr.

Wortmarke

chili ink

Hinterlegungs­datum

11.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 35, 43

Inhaber

ZAWAN AG
Dufourstrasse 20
8008 Zürich CH
 

Vertreter

Rechtsanwalt Dr. Marco Neeser / Uto Legal
Utoquai 39, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Chiligewürze; Chilipasten zur Verwendung als Gewürz; Chilipulver; Chilisossen; getrocknete Chilischoten (Gewürze), verarbeitete Kräuter (Gewürze); Sossen (Würzen); Würzmittel.

Klasse 35

Dienstleistungen des Einzel- oder Grosshandels jeweils im Bereich Lebensmittel und Getränke.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Betrieb von Restaurants, Bars und Cocktail-Bars; Take-away-Restaurantdienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag chili ink

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02494/2026 gehört zum Markengesuch von ZAWAN AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02494/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Juli 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02494/2026 / Wortmarke chili ink von ZAWAN AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber ZAWAN AG Dufourstrasse 20, 8008 Zürich CH. ZAWAN AG wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Marco Neeser / Uto Legal Utoquai 39, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke chili ink mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke chili ink, eingetragen durch ZAWAN AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.