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Wortmarke GOLDSTEI von Amos Bollag - Markeneintrag Nr. 02491/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 11.02.2026



Details zur Marke GOLDSTEI

Gesuch Nr.

Wortmarke

GOLDSTEI

Hinterlegungs­datum

11.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 41

Inhaber

Amos Bollag
Seebahnstrasse 175/103
8004 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GOLDSTEI

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02491/2026 gehört zum Markengesuch von Amos Bollag. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02491/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Juli 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02491/2026 / Wortmarke GOLDSTEI von Amos Bollag - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Amos Bollag Seebahnstrasse 175/103, 8004 Zürich CH. Der Inhaber Amos Bollag hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GOLDSTEI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GOLDSTEI, eingetragen durch Amos Bollag, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.