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Wortmarke Selluta von Noah Matthias Wettstein - ... 02456/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 11.02.2026



Details zur Marke Selluta

Gesuch Nr.

Wortmarke

Selluta

Hinterlegungs­datum

11.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 42

Inhaber

Noah Matthias Wettstein
Pestalozzistrasse 43
9400 Rorschach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 38

Telekommunikationsdienstleistungen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie diesbezügliche Forschungsarbeiten und Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Selluta

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02456/2026 gehört zum Markengesuch von Noah Matthias Wettstein. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02456/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Juli 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02456/2026 / Wortmarke Selluta von Noah Matthias Wettstein - ... gehört dem Inhaber Noah Matthias Wettstein Pestalozzistrasse 43, 9400 Rorschach CH. Der Inhaber Noah Matthias Wettstein hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Selluta mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Selluta, eingetragen durch Noah Matthias Wettstein, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.