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Bildmarke LANZ GROUP ((fig.)) von Michael Lanz - ... 02435/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.02.2026

Bildmarke 02435/2026

Details zur Marke LANZ GROUP ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

LANZ GROUP ((fig.))

Hinterlegungs­datum

10.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 45

Inhaber

Michael Lanz
c/o Lanz Group, Hofstätterweg 1
4542 Luterbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen; Dating-Dienstleistungen, Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet; Bestattungsdienste; Babysitting.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LANZ GROUP ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02435/2026 gehört zum Markengesuch von Michael Lanz. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02435/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Dezember 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02435/2026 / Bildmarke LANZ GROUP ((fig.)) von Michael Lanz - ... gehört dem Inhaber Michael Lanz c/o Lanz Group, Hofstätterweg 1, 4542 Luterbach CH. Der Inhaber Michael Lanz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke LANZ GROUP ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LANZ GROUP ((fig.)), eingetragen durch Michael Lanz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.