Home  »  Meldung vom 08.02.2026  »  Marke Design2Optimize von Lonza Ltd.

Wortmarke Design2Optimize von Lonza Ltd. - Markeneintrag Nr. 02274/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 07.02.2026



Details zur Marke Design2Optimize

Gesuch Nr.

Wortmarke

Design2Optimize

Hinterlegungs­datum

07.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Inhaber

Lonza Ltd.
Lonzastrasse
3930 Visp CH
 

Vertreter

von Arx Schmidiger Faber Rechtsanwälte
Neumarkt 15
8405 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Dienstleistungen im Bereich der Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffplattformen für Dritte, Dienstleistungen im Bereich der Arzneimittelentwicklung einschliesslich Prozessentwicklung und -optimierung für Dritte sowie Herstellung von niedermolekularen pharmazeutischen Wirkstoffen für Dritte für die pharmazeutische Industrie und die Life-Sciences-Branche.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Design2Optimize

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02274/2026 gehört zum Markengesuch von Lonza Ltd.. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02274/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02274/2026 / Wortmarke Design2Optimize von Lonza Ltd. - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Lonza Ltd. Lonzastrasse, 3930 Visp CH. Lonza Ltd. wird vertreten durch von Arx Schmidiger Faber Rechtsanwälte Neumarkt 15, 8405 Winterthur CH.


Marke Design2Optimize mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Design2Optimize, eingetragen durch Lonza Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.