Home  »  Meldung vom 06.12.2006  »  Marke 2.4 von Feldschlösschen Getränke Holding AG

Wortmarke 2.4 von Feldschlösschen Getränke Holding AG - ... 02271/2005


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.12.2006



Details zur Marke 2.4

Gesuch Nr.

Wortmarke

2.4

Hinterlegungs­datum

16.09.2005

Ablauf Schutzfrist

16.09.2015

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

06.12.2006

Inhaber

Feldschlösschen Getränke Holding AG
Feldschlösschenstrasse 34
4310 Rheinfelden CH
 

Vertreter

Trademark Services Hunziker & Partner AG
Hintere Bahnhofstrasse 6
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Bier, Ale und Porter; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag 2.4

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02271/2005 gehört zum Markengesuch von Feldschlösschen Getränke Holding AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02271/2005 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Dezember 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02271/2005 / Wortmarke 2.4 von Feldschlösschen Getränke Holding AG - ... gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG Feldschlösschenstrasse 34, 4310 Rheinfelden CH. Feldschlösschen Getränke Holding AG wird vertreten durch Trademark Services Hunziker & Partner AG Hintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau CH.


Marke 2.4 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke 2.4, eingetragen durch Feldschlösschen Getränke Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.