Home  »  Meldung vom 09.02.2026  »  Marke KÜNDIG FOOD INNOVATION LAB ((fig.)) von W. Kündig & Cie AG

KÜNDIG FOOD INNOVATION LAB ((fig.)) (02197/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 06.02.2026

Bildmarke 02197/2026

Details zur Marke KÜNDIG FOOD INNOVATION LAB ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

KÜNDIG FOOD INNOVATION LAB ((fig.))

Hinterlegungs­datum

06.02.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

40, 42

Inhaber

W. Kündig & Cie AG
Stampfenbachstrasse 38
8006 Zürich CH
 

Vertreter

Wenger Vieli AG
Dufourstrasse 56
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 40

Verarbeitung von Lebensmitteln zur Nahrungsherstellung.

Klasse 42

Beratung in Bezug auf technische Forschung im Bereich Lebensmittel und Getränke; Forschungs- und Entwicklungsdienste bezüglich neuer Produkte für Dritte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KÜNDIG FOOD INNOVATION LAB ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02197/2026 gehört zum Markengesuch von W. Kündig & Cie AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02197/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juli 1985 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02197/2026 / KÜNDIG FOOD INNOVATION LAB ((fig.)) gehört dem Inhaber W. Kündig & Cie AG Stampfenbachstrasse 38, 8006 Zürich CH. W. Kündig & Cie AG wird vertreten durch Wenger Vieli AG Dufourstrasse 56, 8034 Zürich CH.


Marke KÜNDIG FOOD INNOVATION LAB ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KÜNDIG FOOD INNOVATION LAB ((fig.)), eingetragen durch W. Kündig & Cie AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.