Home  »  Meldung vom 03.01.2023  »  OCELOT von Ocelot GmbH

Bildmarke OCELOT von Ocelot GmbH (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.12.2022

Bildmarke 02100/2022

Details zur Marke OCELOT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

OCELOT ((fig.))

Hinterlegungs­datum

14.02.2022

Ablauf Schutzfrist

14.02.2032

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

33, 34

Löschdatum

30.12.2022

Inhaber

Ocelot GmbH
c/o Ganzoni & Pedretti AG, Via Maistra 1
7500 St. Moritz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 34

Tabak und Tabakersatzstoffe; Zigaretten und Zigarren; elektronische Zigaretten und Verdampfer zum Inhalieren für Raucher; Raucherartikel; Streichhölzer.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OCELOT ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02100/2022 gehört zum Markengesuch von Ocelot GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02100/2022 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. August 2022 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02100/2022 / Bildmarke OCELOT von Ocelot GmbH (Markenregister) gehört dem Inhaber Ocelot GmbH c/o Ganzoni & Pedretti AG, Via Maistra 1, 7500 St. Moritz CH. Der Inhaber Ocelot GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke OCELOT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OCELOT ((fig.)), eingetragen durch Ocelot GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.