Home  »  Meldung vom 03.01.2023  »  Marke The Many Funny Houses von Daniel Bühler

Wortmarke The Many Funny Houses von Daniel Bühler - ... 02080/2022


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.12.2022



Details zur Marke The Many Funny Houses

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Wortmarke

The Many Funny Houses

Hinterlegungs­datum

12.02.2022

Ablauf Schutzfrist

12.02.2032

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 35, 41

Löschdatum

30.12.2022

Inhaber

Daniel Bühler
Ochsengässli 9
5000 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag The Many Funny Houses

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 02080/2022 gehört zum Markengesuch von Daniel Bühler. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 02080/2022 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. August 2022 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 02080/2022 / Wortmarke The Many Funny Houses von Daniel Bühler - ... gehört dem Inhaber Daniel Bühler Ochsengässli 9, 5000 Aarau CH. Der Inhaber Daniel Bühler hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke The Many Funny Houses mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke The Many Funny Houses, eingetragen durch Daniel Bühler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.