Home  »  Meldung vom 02.02.2026  »  Marke eLife Schaltanlagen ((fig.)) von eLife group ag

eLife Schaltanlagen ((fig.)) (01752/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 30.01.2026

Bildmarke 01752/2026

Details zur Marke eLife Schaltanlagen ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

eLife Schaltanlagen ((fig.))

Hinterlegungs­datum

30.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 37

Inhaber

eLife group ag
Grossmattstrasse 9
8902 Urdorf CH
 

Vertreter

ADROIT Anwälte
Kalchbühistrasse 4
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apparate und Instrumente für die Leitung, die Verteilung, die Umwandlung, die Speicherung, die Regulierung oder die Steuerung von elektrischem Strom; Smart-Home-Hubs; Photovoltaikelemente.

Klasse 37

Reparaturdienstleistungen; Installationsarbeiten; Beratung zur Installation von Gebäudeautomationsanlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag eLife Schaltanlagen ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 01752/2026 gehört zum Markengesuch von eLife group ag. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 01752/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Januar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 01752/2026 / eLife Schaltanlagen ((fig.)) gehört dem Inhaber eLife group ag Grossmattstrasse 9, 8902 Urdorf CH. eLife group ag wird vertreten durch ADROIT Anwälte Kalchbühistrasse 4, 8038 Zürich CH.


Marke eLife Schaltanlagen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke eLife Schaltanlagen ((fig.)), eingetragen durch eLife group ag, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.