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Bildmarke 01548/2026 von International Federation of Sport ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.01.2026

Bildmarke 01548/2026

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

((fig.))

Hinterlegungs­datum

28.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 41

Inhaber

International Federation of Sport Climbing (IFSC)
c/o Dr. Bernhard Berger, Effingerstrasse 1
3011 Bern CH
 

Vertreter

Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, Kellerhals Carrard
Effingerstrasse 1, Postfach
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 01548/2026 gehört zum Markengesuch von International Federation of Sport Climbing (IFSC). Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 01548/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Juli 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 01548/2026 / Bildmarke 01548/2026 von International Federation of Sport ... gehört dem Inhaber International Federation of Sport Climbing (IFSC) c/o Dr. Bernhard Berger, Effingerstrasse 1, 3011 Bern CH. International Federation of Sport Climbing (IFSC) wird vertreten durch Dr. Bernhard Berger, Rechtsanwalt, Kellerhals Carrard Effingerstrasse 1, Postfach, 3001 Bern CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch International Federation of Sport Climbing (IFSC), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.