Home  »  Meldung vom 25.01.2026  »  Marke TACentry von Cybercon GmbH

Wortmarke TACentry von Cybercon GmbH - Markeneintrag Nr. 01290/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.01.2026



Details zur Marke TACentry

Gesuch Nr.

Wortmarke

TACentry

Hinterlegungs­datum

24.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

Cybercon GmbH
Suurstoffi 16
6343 Rotkreuz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apps (Software), nämlich Anwendungen für Smartphones, Tablet-PCs, E-Reader und sonstige mobile oder stationäre IT-Geräte (herunterladbar); Tablet-Computer; Zutrittskontroll- und Alarmüberwachungssysteme; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Multimediadateien, Computersoftware; Computer und Computerperipheriegeräte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TACentry

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 01290/2026 gehört zum Markengesuch von Cybercon GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 01290/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 01290/2026 / Wortmarke TACentry von Cybercon GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Cybercon GmbH Suurstoffi 16, 6343 Rotkreuz CH. Der Inhaber Cybercon GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TACentry mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TACentry, eingetragen durch Cybercon GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.